EPAL EURO PALLET QR


 

Zuverlässigkeit trifft Innovation: die bewährte Qualität  und Sicherheit der EPAL Europalette mit digitalem Upgrade - Die EPAL Europalette QR ist der neue Standard für digitale Logistikprozesse.
Jede EPAL Europalette QR besitzt mit dem QR-Code eine individuelle Seriennummer, die mit der transportierten Ware verknüpft werden kann. Die digitale EPAL Europalette QR ermöglicht durch automatisches oder manuelles Scannen die vollständige Transparenz der Logistikprozesse und optimiert das Bestandsmanagement für Waren und Paletten.
EPAL Europaletten QR sind im offenen EPAL Palettenpool uneingeschränkt tauschfähig.

  • EPAL Europaletten QR sind die Zukunft für digitale und effiziente Logistikprozesse
  • EPAL Europaletten QR entsprechen den höchsten Qualitätsstandards der EPAL
  • EPAL Europaletten QR sind uneingeschränkt im offenen EPAL Tauschpool tauschfähig
  • EPAL Europaletten QR bieten die gleichen Vorteile wie EPAL Europaletten, ergänzt um die eindeutige Seriennummer als QR-Code
  • EPAL Europaletten QR werden mittels Inkjet-Druck gekennzeichnet, welches seit 2019 erfolgreich von der EPAL eingeführt wurde
  • Produktdatenblatt

 


SPECIFICATIONS

 

Bretter: 11

Nägel: 78

Klötze: 9

Länge: 800 mm

Breite: 1.200 mm

Höhe: 144 mm

Gewicht: ca. 25 kg

Tragfähigkeit: 1.500 kg

Bei der Stapelung von beladenen Paletten auf einem soliden und ebenen Untergrund sollte eine Belastung der untersten Palette nur bis max. 5.500 kg erfolgen.

 


MARKINGS

 

1 Kennzeichnung „EPAL im Oval“

2 Der EPAL QR-Code als digitaler Link mit 9-stelliger alphanumerischer Seriennummer im Klartext

3 IPPC-Kennzeichnung gemäß den nationalen Pflanzenschutzbestimmungen (Für EPAL-Paletten Pflicht seit 01.01.2010)

4 Länder-Code

5 Registriernummer der zuständigen Pflanzenschutzbehörde

6 Behandlungsmethode (Hitzebehandelt engl.: Heat Treatment)

7 EPAL-Prüfklammer (obligatorisch)

8 Reparaturkennzeichnungsnagel (Nur vorhanden, wenn es sich um eine reparierte Palette handelt)

9 Lizenznummer – Jahr – Monat

10 FOR50

 

Related links


DETAILS


Wenn Europaletten einen oder mehrere der folgenden Schäden aufweisen, sind die Paletten nicht tauschfähig und müssen gemäß dem Technischen Regelwerk der EPAL repariert werden.

Nicht tauschbare EPAL-Paletten:

Ein Brett fehlt
Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagelschaft sichtbar ist.
Ein Boden- oder Deckbrett ist so abgesplittert, dass mehr als ein Nagelschaft sichtbar ist.
Verdrehte Klötze dürfen nicht mehr als 10 mm überstehen.
Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen.
Weitere Merkmale für schlechten Allgemeinzustand
  1. Die Tragfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet (morsch und faul, starke Absplitterungen, beschädigte Querbretter).
  2. Die Verschmutzung ist so stark, dass die Ladegüter verunreinigt werden.
  3. Starke Absplitterungen sind an mehreren Klötzen vorhanden.
  4. Offensichtlich sind unzulässige Bauteile verwendet worden (z.B. zu dünne Bretter, zu schmale Klötze).

EPAL Europaletten, die gemäß der Qualitätsklassifizierung nicht gebrauchsfähig sind,   müssen gemäß  dem Technischen Regelwerk der EPAL repariert werden.

  1. Die Reparatur von Europaletten darf nur durch einen lizenzierten Reparaturbetrieb durchgeführt werden.
  2. Die Reparatur von Europaletten ohne Lizenz der EPAL wird juristisch verfolgt.
  3. Es dürfen nur maßhaltige Teile gemäß dem Technischen Regelwerk der EPAL verwendet werden.
  4. Reparierte EPAL Europaletten müssen  nach der Reparatur wieder gemäß der Qualitätsklassifizierung gebrauchsfähig sein.
  5. Bei reparierten EPAL Europaletten (ausgebessert/aufbereitet) kann die Einhaltung des IPPC - ISPM 15 Standards nicht für alle Paletten garantiert werden.
    Es ist zwischen folgenden Ausführungen zu unterscheiden:

    • a. ISPM-15 gemäß reparierte (ausgebessert/aufbereitet) EPAL Europaletten bleiben weltweittauschfähig und tragen die entsprechenden Einbrände auf den Längsseiten bzw. den zur Reparartur verwendeten Bauteilen.
    • b. Bei nicht ISPM-15 gemäß reparierten EPAL Europaletten müssen alle IPPC – Stempel unmittelbar nach der Reparatur dauerhaft unkenntlich gemacht werden.

       

    Welche Hölzer dürfen bzw. müssen gemäß den Vorgaben des IPPC-Standard ISPM Nr. 15 bei der Ausbesserung oder Aufarbeitung von Holzpaletten verwendet werden und was ist dabei zu beachten?


     

    Ausgangslage

     

    Weitere Verwendung der PalettenWas ist bei der Reparatur zu beachten?
    Paletten mit IPPC* – MarkierungAusbesserung oder Aufarbeitung und Weiterverkauf als gebrauchte Paletten

    Ausbessern oder Aufarbeiten mit jeder Art von Holz

    Entfernen bzw. Unkenntlichmachung aller vorhandenen IPPC*- Markierungen

     

    Paletten mit IPPC* – MarkierungAusbesserung (bis 1/3) u. Weiterverkauf als gebrauchte IPPC* – Paletten

    Ausbessern oder Aufarbeiten nur mit zugelassenem HT-Holz** oder Holzwerkstoffen

    Markierung jedes ausgewechselten Holzes mit eigenem IPPC*- Stempel

    -> Registrierung* erforderlich!

     

    Paletten mit IPPC* – MarkierungAufarbeitung (mehr als 1/3) u. Weiterverkauf   als gebrauchte IPPC*– Paletten

    Aufarbeitung mit jeder Art von Holz oder Holzwerkstoffen


    Entfernen aller vorhandenen IPPC*– Markierungen

    Wärmebehandlung der aufgearbeiteten Paletten in einer für IPPC-HT-Behandlungen registrierten Hitzebehandlungskammer*

    Der Hitzebehandlungskammerbetreiber markiert die Paletten mit eigenem IPPC*- Stempel

     

    Paletten ohne IPPC* – MarkierungGgf. Ausbesserung oder Aufarbeitung und Weiterverkauf als gebrauchte Paletten

    Ausbessern oder Aufarbeiten mit jeder Art von Holz oder Holzwerkstoffen

     


* „ IPPC“ steht hier für IPPC Standard ISPM-Nr.15.
** „HT-Holz“ = Holz welches nachweislich nach den Vorschriften des IPPC Standard ISPM-15 behandelt wurde (Teile gebrauchter IPPC-Paletten zählen nicht dazu, wenn ihre HT-Behandlung nach ISPM-15 Standard nicht nachvollziehbar dokumentiert werden kann.
 

Quelle: Landesbetrieb Wald und Holz NRW, SPA Waldschutzmanagement, Pflanzenschutzdienst für Wald und Holz, RFA Bergisches Land, Steinmüllerallee 13, 51643 Gummersbach

Die Einhaltung des ISPM 15 Standards ist die wichtigste Bedingung, um Ladungsträger uneingeschränkt im internationalen Warenverkehr einsetzen zu können. Alle EPAL-Ladungsträger werden alle nach dem strengen Standard des IPPC (International Plant Protection Convention) hergestellt und sind somit länderübergreifend einsetzbar.

  1. Seit 01.01.2010 werden alle neu hergestellten EPAL Europaletten gemäß ISPM 15 hitzebehandelt.
  2. Gemäß ISPM 15 behandelte EPAL Europaletten erkennt man an den Einbränden auf beiden Mittelklötzen der Längsseite.
  3. Die Behandlung mit Methylbromid (MB) ist für EPAL Europaletten untersagt.
  4. Bei reparierten EPAL Europaletten (ausgebessert/aufbereitet) kann die Einhaltung des IPPC - ISPM 15 Standards nicht für alle Paletten garantiert werden.Daher gibt es bei reparierten EPAL Europaletten folgende Ausführungen:
     

    • a. ISPM-15 gemäß reparierte EPAL Europaletten bleiben weltweit tauschfähig und tragen die entsprechenden Einbrände.
    • b. bei nicht ISPM-15 gemäß reparierte EPAL Europaletten wurden alle IPPC – Stempel dauerhaft unkenntlich gemacht.


       

    Gesetzlich festgelegte Registrierungspflichten beim innereuropäischen Handel und bei der Ausbesserung oder Aufarbeitung von IPPC* – Holzpaletten


     

    AusgangslageBearbeitung bzw. Weiterverwendung der Paletten

    Rechtliche Einordnung

     

    Ankauf von gebrauchten Paletten mit IPPC* – StempelWeiterverkauf als gebrauchte Paletten ohne IPPC*-Stempel

    Keine Registrierungs- und keine Anzeigepflicht

     

     Weiterverkauf als gebrauchte IPPC*-Paletten

    Keine Registrierungs- und keine Anzeigepflicht

     

     Ausbessern** oder Aufarbeiten** mit jedem Holz und weitere Verwendung bzw. Weiterverkauf als gebrauchte Palette ohne Stempel

    Entfernen aller vorhandenen IPPC*–Stempel

    Keine Registrierungs- und keine Anzeigepflicht

     

     Ausbessern** oder Aufarbeiten** mit HT-Holz* oder Holzwerkstoffen und weitere Verwendung bzw. Weiterverkauf als gebrauchte IPPC*-Paletten

    Registrierungspflicht der
    Ausbesserungs- und
    Aufarbeitungsfirma

     

    Ankauf von Paletten ohne IPPC* – StempelAusbessern oder Aufarbeiten mit jedem Holz und Weiterverkauf alsgebrauchte Paletten ohne Stempel

    Keine Registrierungs- und keine Anzeigepflicht

     

    Ankauf von IPPC ISPM-15 konformem SchnittholzWeiterverkauf als IPPC ISPM-15 Schnittholz (Handel)

    Registrierungspflicht für den Handelsbetrieb

     


* IPPC steht hier für IPPC Standard ISPM-15; „HT-Holz“ = Holz welches nachweislich nach den Vorschriften des IPPC Standard ISPM-15 behandelt wurde
** Bedingungen beim Ausbessern und Aufarbeiten (Reparieren) von hölzernem Verpackungsmaterial:
Ausbessern bis zu 1/3 der Verpackung → separate Stempelung der ausgetauschten Teile
Aufarbeiten von mehr als 1/3 der Verpackung → alle IPPC Stempel entfernen, neu behandeln und Stempelung durch den Behandler



Quelle: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, SPA Waldschutzmanagement, Pflanzenschutzdienst für Wald und Holz RFA Bergisches Land, Steinmüllerallee 13, 51643 Gummersbach

info@forstschutz.nrw.de / www.waldschutz.nrw.de

Diese Bestimmungen gelten ebenfalls für reparierte EPAL-Europaletten.
Deckbretter / Querbretter / Bodenbretter
    1. Die Bretter der EPAL-Paletten müssen eine Dicke zwischen 22 und 24 mm  (Querbretter bis 25 mm) aufweisen.
    2. An den Querbrettern dürfen sich keine Baumkanten befinden.
    3. Für die Querbretter darf kein Pappelholz verwendet werden.
    4. Alle Bodenbretter müssen an den Oberkanten beider Längsseiten gefast sein.

       

      gefastes Bodenbrett


       

      Nagelbild
      1. Die Position der verwendeten 78 Nägel ist vorgeschrieben, damit die Diagonalsteifigkeit der Palette gewährleistet ist.
      2. Das Nagelbild muss gleichmäßig und wiederkehrend sein. 
      3. Die Nägel müssen im Rahmen der Baunorm den größtmöglichen Abstand zueinander sowie mindestens 20 mm zu den Bauteilkanten haben.
      4. Alle Nägel, die zum Zusammenbau von EPAL Europaletten verwendet werden, tragen   eine Kopfkennzeichnung, die aus zwei Buchstaben besteht.
      5. Nur von EPAL zugelassene Nägel, die zudem in einem neutralen Prüfinstitut überprüft wurden, dürfen für den Zusammenbau der EPAL Europaletten verwenden werden.
      Deckbrett-Querbrett Mittelklotz
      Deckbrett Querbrett Eckklotz

      Nagel